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Vertragsbedingungen im Winterdienst

Planung und Vorbereitung

Ein funktionierender Winterdienst entsteht nicht kurzfristig, sondern ist das Resultat durchdachter Jahresplanung und präzise abgestimmter Strukturen.

Einige Tätigkeiten laufen kontinuierlich im Hintergrund – etwa Wartung, Organisation und Personalplanung. Andere Maßnahmen bündeln sich in den Wochen vor Beginn der Wintersaison, wie Schulungen oder die Feinplanung der Touren. Wiederum andere greifen unmittelbar vor dem Einsatz, wenn innerhalb kürzester Zeit volle Einsatzbereitschaft hergestellt werden muss.

Entscheidend sind klare Verantwortlichkeiten, eingespielte Teams und ein belastbares System, das auch unter Zeitdruck zuverlässig funktioniert.

Ganzjährige Aufgaben

Struktur und Organisation
Unser Einsatzgebiet ist in klar definierte Bereiche gegliedert. Jeder Bereich wird von einem verantwortlichen Gebietsleiter betreut, der Touren koordiniert, Einsätze vorbereitet und die Qualität vor Ort überwacht.

Fuhrpark und Technik
Maschinen, Trägerfahrzeuge und Traktoren werden ganzjährig in unserer eigenen Werkstatt von einem erfahrenen Mechaniker-Team gewartet, instandgesetzt und regelmäßig geprüft.

Ressourcenmanagement
Streumittel, Ersatzteile und Arbeitskleidung werden frühzeitig disponiert. Bei wachsendem Kundenstamm erweitern wir unseren Fuhrpark vorausschauend, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben.

Systempflege
Unsere Einsatzsoftware, GPS- und Ortungssysteme sowie sämtliche Tourenunterlagen werden kontinuierlich aktualisiert und gepflegt.

Versicherung und Dokumentation
Während der gesamten Vertragslaufzeit besteht eine Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Einsätze unverzichtbar.

Saisonvorbereitung – rechtzeitig einsatzbereit

Erweiterung des Teams
Zum Saisonbeginn verstärken wir unser Stammpersonal durch zusätzlich eingestellte Winterdienstkräfte. Faire Rahmenbedingungen und klare Einsatzplanung schaffen Verlässlichkeit. Besonders wertvoll sind wiederkehrende Saisonkräfte, die unsere Abläufe bereits kennen.

Schulung der Mitarbeitenden
Vor dem Start der Wintersaison absolvieren alle Mitarbeitenden praxisnahe Trainings an Fahrzeugen und handgeführten Maschinen. Ergänzend erfolgen individuelle Toureneinweisungen durch den jeweiligen Gebietsleiter.

Besetzung der Touren
In der Regel sind Touren mit ein oder zwei Personen besetzt. Zusätzlich steht Ersatzpersonal bereit, um Ausfälle kompensieren zu können.

Wohnortnahe Zuweisung
Touren werden möglichst wohnortnah vergeben. Im Einsatzfall fahren die Mitarbeitenden direkt in ihr Gebiet – das spart Zeit und erhöht die Reaktionsgeschwindigkeit.

Detaillierte Planung
Die Reihenfolge und der Umfang jeder Tour basieren auf einer realistischen Zeitkalkulation pro Objekt – abhängig von Größe, Zugänglichkeit und Flächenstruktur. Auch manuelle Räumarbeiten oder der Einsatz handgeführter Geräte werden präzise berücksichtigt.

Arbeitsteilung
Teilweise übernimmt ein Traktor tourenübergreifend die Gehwegräumung, während andere Teams parallel Treppen, Eingänge und Hauszugänge bearbeiten. So können besonders frequentierte Bereiche schneller gesichert werden.

Unmittelbar vor und während des Einsatzes – maximale Reaktionsfähigkeit

Unsere Organisation ist darauf ausgerichtet, im Ernstfall ohne Verzögerung zu handeln. Technik, Personal und Abläufe müssen nahtlos ineinandergreifen.

Dezentrale Einsatzstruktur
Um Wegezeiten zu minimieren, arbeiten wir dezentral organisiert.

Traktorräumung
Die Traktoren sind dauerhaft in ihren jeweiligen Einsatzgebieten stationiert. Nach Alarmierung fahren die Mitarbeitenden direkt dorthin und beginnen ohne Umweg über den Betriebshof ihre Tour. Besonders bei nächtlichen Einsätzen ist dies ein entscheidender Zeitvorteil.

Manuelle Räumung
Auch hier gilt das dezentrale Prinzip: Vor Saisonbeginn übernehmen Mitarbeitende ausgestattete Fahrzeuge mit allen notwendigen Geräten – handgeführte Maschinen, Schneeschieber, Besen und Streumittel. Nach Alarmierung kann die Arbeit unmittelbar vom Wohnort aus beginnen.

Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit

  • Schnelle Reparaturen:
    Schäden an Maschinen oder Fahrzeugen werden umgehend – bei Bedarf auch nachts – in unserer Werkstatt behoben.
  • Klare Abläufe:
    Der Gebietsleiter legt die effizienteste Räumreihenfolge fest.
  • Digitale Dokumentation:
    Jeder Einsatz wird mit Wetterdaten, Zeiten, Besonderheiten und eventuellen Reklamationen erfasst.
  • Reservekapazitäten:
    Ersatzfahrzeuge und flexible Personalplanung gewährleisten Ausfallsicherheit.

Fazit:
Für den ersten Schneefall gibt es keinen Probelauf.

Deshalb sorgen wir bereits im Vorfeld dafür, organisatorisch, technisch und personell bestmöglich vorbereitet zu sein.

II. Abläufe: Einsatzplanung und Durchführung

1. Einsatzzeitraum
Unsere Einsätze orientieren sich an den kommunalen Satzungen, die in der Regel Räumpflichten zwischen 7:00 und 21:00 Uhr vorsehen. Bei nächtlichem Schneefall beginnen wir häufig bereits in den frühen Morgenstunden, um rechtzeitig sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen.

2. Standardisierte Einsatzabfolge

Unsere Einsätze folgen einem klaren Schema:

  • Informationsgewinnung:
    Kontrollfahrten und Wetterstationen liefern Entscheidungsgrundlagen.
  • Lagebewertung:
    Geschäftsleitung und Gebietsleiter analysieren Wetter und Situation vor Ort und entscheiden über Art und Umfang des Einsatzes.
  • Alarmierung:
    Innerhalb von maximal 20 Minuten werden die Mitarbeitenden informiert.
  • Arbeitsbeginn:
    Die Teams fahren direkt ins Einsatzgebiet und starten ohne Verzögerung.
  • Kommunikation:
    Auch an Sonn- und Feiertagen sind wir außerhalb der Nachtstunden telefonisch erreichbar. Anliegen werden aufgenommen und an die Einsatzleitung weitergegeben.
3. Dauer und Häufigkeit
  • Ein regulärer Einsatz dauert bei durchschnittlichem Schneefall etwa vier bis sechs Stunden.
  • Der Start richtet sich nach Beginn von Schneefall oder Glätte.
  • Zwei Einsätze pro Tag gelten als üblich; weitere Einsätze erfolgen nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung.
4. Vorgehen bei anhaltendem Schneefall

  • Wir berücksichtigen sowohl Wetterprognosen als auch die tatsächlichen Bedingungen vor Ort.
  • Auch wenn viele Satzungen eine Räumung erst nach Ende des Schneefalls vorsehen, beginnen wir bei Bedarf früher, um starke Schneemengen oder gefährliche Glätte zu bewältigen.
  • Die Einschätzung erfolgt anhand von Kontrollfahrten, Wetterdiensten und mikroklimatischen Besonderheiten. Maßnahmen werden flexibel an die reale Situation angepasst.
5. Umgang mit Rückmeldungen

Kundenanliegen werden persönlich entgegengenommen, digital erfasst und an den zuständigen Gebietsleiter weitergeleitet. Dieser begleitet den Vorgang bis zur abschließenden Klärung und dokumentiert alle Schritte nachvollziehbar.

6. Kontrollfahrten
  • Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt führen wir mehrfach pro Nacht sowie tagsüber Kontrollfahrten durch.
  • Dabei berücksichtigen wir besondere Einflussfaktoren wie Höhenlagen, Gewässernähe oder Industrieanlagen. Diese Fahrten bilden eine wesentliche Grundlage für präzise Entscheidungen – auch wenn sie meist im Hintergrund stattfinden.

III. Rechtlicher Rahmen des Winterdienstes

Die Durchführung des Winterdienstes basiert auf kommunalen Satzungen und allgemeinen rechtlichen Vorgaben. Sie legen fest, wann, wie und in welchem Umfang geräumt und gestreut werden muss.

Wesentliche Regelungen:
  • Räumzeitraum: Üblicherweise zwischen 7:00 und 21:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen meist ab 8:00 Uhr.
  • Dauerschneefall: Oft gilt die Verpflichtung zur Räumung erst nach Schneefallende. In einzelnen Kommunen sind bei anhaltendem Schneefall mehrere Räumungen zumutbar.
  • Glättebekämpfung: Bei Glätte besteht Streupflicht – auch ohne Schneefall. In der Regel werden abstumpfende Mittel wie Splitt verwendet; an Gefahrenstellen können Auftaumittel notwendig sein.
  • Verantwortung: Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Grundstückseigentümer. Die Beauftragung eines Dienstleisters entbindet nicht vollständig von dieser Verantwortung.
  • Einsatzhäufigkeit: Ein bis zwei Einsätze täglich gelten als Standard.
  • Erfüllung der Pflicht: Flächen müssen im vorgegebenen Zeitraum sicher begehbar sein – nicht dauerhaft schnee- und eisfrei.
  • Haftung: Der Dienstleister haftet für die ordnungsgemäße Durchführung, nicht für die Witterung selbst. Der Eigentümer bleibt verpflichtet, einen geeigneten Dienstleister auszuwählen.

Hinweis:
Die konkreten Vorgaben können je nach Kommune variieren. Maßgeblich ist stets die jeweilige Ortssatzung.

Allgemeine Vertragsbedingungen für Privat- und Geschäftskunden

Vertragslaufzeit

Die Oberurseler Winterdienst GmbH (nachfolgend Auftrag-nehmer) übernimmt den Winterdienst auf den vertraglich festgelegten Flächen in der Zeit vom 01.11. bis 31.03. des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Wintersaison (01.11. bis 31.03.) – bis zum 31.07. – schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Wirksamkeit der Kündigung ist die Schriftform.

Vergütung

Das vereinbarte Entgelt ist innerhalb der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Erfolgt der Vertragsabschluss während der laufenden Wintersaison, ist die Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Einsätze. Er bleibt auch dann in voller Höhe bestehen, wenn Leistungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Baustellen, Reinigung durch Dritte, höhere Gewalt), vorübergehend nicht erbracht werden können.

Durchführung des Winterdienstes

Die Leistungen werden unter Beachtung der jeweils gültigen kommunalen Satzungen erbracht. Die Oberurseler Winterdienst GmbH stellt hierfür qualifiziertes Personal sowie geeignete Fahrzeuge, Maschinen, Streumittel und Arbeitsgeräte bereit.
Zum Leistungsumfang zählen insbesondere:

  • das Räumen von Schnee
  • das Abstumpfen und Beseitigen von Glätte auf den 
vereinbarten Flächen

Die Auswahl der eingesetzten Fahrzeuge, Maschinen und Streumittel obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Ein Mitspracherecht des Auftraggebers hinsichtlich der einge-setzten Mittel besteht nicht.

Auch die zeitliche Planung der Einsätze erfolgt eigenver-antwortlich durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung der örtlichen Vorschriften. Dabei hat die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht Vorrang vor der Einhaltung nächtlicher Ruhezeiten. Einsätze können daher – sofern erforderlich – auch während der Nachtstunden durchgeführt werden.
Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen (auch mit kurzen Unterbrechungen) entscheidet der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen über den geeigneten Einsatzzeitpunkt. In Anlehnung an die örtlichen Bestimmungen kann das Ende des Niederschlags abgewartet werden.

Führen außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (z. B. Blitzeis, extremer Schneefall) dazu, dass der Verkehr regional oder überregional weitgehend zum Stillstand kommt, ruht die Räum- und Streupflicht bis zur Wiederherstellung normaler Verkehrsverhältnisse. Anschließend werden die vertraglichen Leistungen unverzüglich aufgenommen.

Durch wiederholte Einsätze und seitlich angehäufte Schneemengen kann es zu einer vorübergehenden Verringerung der nutzbaren Gehwegbreite kommen, sofern der angesammelte Altschnee eine vollständige Räumung verhindert.

Nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen sind insbesondere:

  • das erneute Räumen von Schnee, der durch vorbei-
 fahrende Fahrzeuge auf bereits geräumte Flächen gelangt
  • das Beseitigen von erneut gefrorenem Schmelzwasser
  • der Abtransport von aufgehäuften Schneemassen
  • das Entfernen von Dachlawinen
  • die Aufnahme verbliebener Streumittel

Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Mängelanzeigen

Der Auftragnehmer überwacht die ordnungsgemäße Ausführung seiner Leistungen durch eigene Mitarbeiter oder eingesetzte Subunternehmer.
Beanstandungen hinsichtlich der Vertragserfüllung sind vom Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer zurückzuführen sind.

Eine Haftung für Unfälle auf bereits geräumten Flächen oder auf Flächen, die nachträglich durch Dritte wieder verunreinigt wurden, ist ausgeschlossen. Dies gilt beispielsweise für Situationen, in denen Fahrzeuge einparken oder Personen Schnee erneut auf zuvor geräumte Bereiche zurücktragen.
Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten des Auftraggebers, durch Dritte, durch Zufall oder durch höhere Gewalt entstehen, etwa bei Verkehrszusammenbrüchen oder außergewöhnlich großen Schneemengen.

Darüber hinaus ist eine Haftung für Unfälle auf Flächen ausgeschlossen, die für das Räumpersonal versperrt oder nicht zugänglich waren und daher nicht geräumt werden konnten.

Nicht übernommen wird außerdem die Haftung für Schäden, die durch vom Dach herabfallenden Schnee auf Gehwegen entstehen (Schneebruch). Gleiches gilt für Flächen, die nach der Durchführung des Winterdienstes durch vorbeifahrende Fahrzeuge – sowohl PKW als auch kommunale Winterdienstfahrzeuge – erneut verunreinigt werden oder von denen abstumpfende Streumittel nachträglich entfernt wurden.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden innerhalb von Gebäuden, die dadurch entstehen, dass Splitt oder Streusalz am Schuhwerk haftet und in Innenräume getragen wird.

Zahlungsverzug / Leistungsverweigerungsrecht

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von zwei Wochen vorübergehend einzustellen.

Besteht nach Ablauf dieser Frist weiterhin ein nicht unerheblicher Zahlungsrückstand, entfällt die Leistungspflicht sowie jede daraus resultierende Haftung des Auftragnehmers.

Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.
Die Oberurseler Winterdienst GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
E-Mail-Kontakt: info@oberurseler-winterdienst.de

Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Oberurseler Winterdienst GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01.04.2026